Fassung: ad-terms-2026-10-20-v2
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Export und Anbieterwechsel
1. Was du mitnehmen kannst
Der vorhandene Betreiberexport umfasst den ausgewählten Mandanten: Unternehmen/Organisation/Berufe, Personen-/Ausbildungsprofile, Benutzer-/Mitgliedschafts-/Rollen-/Delegationsbezüge, Planung/Kapazitäten, Schule/Fehlzeiten/Unterbrechungen, Vorlagen/Module/Lernziele/-fortschritt, Prüfungen/Noten, Berichtshefte/Beurteilungen/Zeugnisse, Unterweisungen, Gespräche/Probezeit, Aufgaben/Onboarding, Feedback, Zusatzangaben, private Notizen und zugehörige Fachhistorien sowie gespeicherte Originaldateien. Auch technische mandantenbezogene Entitlements-, Empfehlungs-, Retention-/ Legal-Hold- und Exportnachweise sind nach der bestehenden Allowlist enthalten.
Es ist ein Mandantenarchiv, keine Oberfläche für eine einzelne Personen-Auskunft. Berechtigung zur Vollübergabe, private Notizen und Rechte anderer Personen müssen vor Aushändigung geprüft werden. Eine gewöhnliche Ausbilderrolle berechtigt nicht automatisch zu allen Inhalten des Mandantenarchivs. Andere Mandanten werden nicht exportiert. Benutzer werden anhand der Mitgliedschaft im angeforderten Mandanten ausgewählt; referenzielle IDs bleiben erhalten. Das ist keine Übertragung von Loginberechtigungen oder Geheimnissen.
Nicht enthalten sind Authentisierungs-/Sitzungs-/MFA-/Tokengeheimnisse, Einladungs-/API-Schlüssel, Mailwarteschlangen, Worker-/Rate-Limitzustand und interne Provisionierungs-/Credential-/Statuszustände außerhalb der Fach-Allowlist. Originaldateien sind weder vollständiger Server-/Datenbankdump noch Quellcode oder Softwarelizenz. Eigene kaufmännische Kunden-/Rechnungsbestände des Anbieters liegen im getrennten kaufmännischen System, nicht automatisch in diesem AD-Archiv; deren erforderliche Herausgabe ist gesondert im gleichen Kundenfall zu behandeln.
Diese technischen Ausnahmen sind keine pauschal rechtlich freigegebene Geschäftsgeheimnis-Ausnahme. Ob außerhalb der Fach-Allowlist weitere kundenseitig exportierbare Informationen liegen, ist vor finaler Verwendung abzugleichen. Sicherheitsgeheimnisse werden nicht als Ersatz für Fach-/Benutzerreferenzen mitgegeben; zulässige Alternativen sind zu erklären.
2. Tatsächliches Format
Eine Exportdatei trägt die Endung .adtx. Sie ist mit AES-256-GCM und einem separaten einmaligen 32-Byte-Schlüssel verschlüsselt. Der Container beginnt mit 8 Bytes ADTXEX01, gefolgt von 12 Bytes IV, verschlüsseltem gzip-tar und 16 Bytes Authentifizierungstag. Ein ungeprüftes Öffnen als ZIP funktioniert nicht.
Nach sicherer Entschlüsselung enthält das Archiv ausschließlich:
| Pfad | Inhalt / Interpretation |
|---|---|
manifest.json | JSON-Metadaten mit Formatkennung, Export-/Release-/Schemaangaben, Relationen-/Dateiliste und SHA-256 |
data/<relation>.jsonl | UTF-8, je Zeile ein JSON-Objekt einer freigegebenen Relation, kein SQL-Import |
files/<id> | originale, zuvor intern entschlüsselte Dateibytes; Name/MIME/Größe/Hash stehen im Manifest |
JSON-Werte entsprechen PostgreSQL-to_jsonb: Objekte/Arrays, Zeichenfolgen, Zahlen, Wahrheitswerte und null; IDs nicht aus Zeilenpositionen ableiten. Datum-/Zeitwerte sind anhand des jeweiligen Felds zu interpretieren, nicht nach deutschem Anzeigeformat einzulesen. Dezimalpräzision und Nullable-/Referenzregeln dürfen beim Fremdsystemimport nicht still verändert werden.
Manifestformatversion 1:
| Felder | Bedeutung |
|---|---|
format, version | ausbildungsdesk-tenant-exit-export, Formatversion 1 |
createdAt, releaseVersion, migrations | ISO-Zeitpunkt, Produktversionsstring und Migrationsanzahl; kein im Manifest zugesagter Git-SHA |
tenantId, correlationId, reasonCode | Ziel/Zuordnung und Exportanlass contract_end oder ordered_data_transfer |
relations[] | je name,path,rows,bytes,sha256 |
files[] | je id,path,name,mime,size,sha256 |
Das Archiv enthält keinen vollständigen Fremdsystemimport. Der Export-Feldkatalog beschreibt Felder, Typen und Beziehungen releasegebunden; nicht vollständig ableitbare Fachsemantik und JSON-Innenstrukturen sind dort gekennzeichnet.
3. Datenmitnahme anfordern
Bitte wende dich an impressum@kobico.de. Wir prüfen Unternehmen, Mandant, berechtigte Vertretung und Umfang. Für einen Wechselanbieter benennst du den autorisierten Empfänger. Vor Übergabe prüfen wir Identität und Berechtigung des Geschäftsempfängers und stimmen einen geschützten Dateiempfang ab. Die ADTX-Datei ist mit AES-256-GCM verschlüsselt; der Schlüssel wird ausschließlich per unabhängig bekanntem, verifiziertem Rückruf übergeben, nie zusammen mit Archiv oder Passwort. Vorgang, Freigabe, Übergabe und Abschluss werden ohne Geheimnisse protokolliert. Formatdokumentation und Hashzuordnung gehören dazu. Rechte Dritter und private Inhalte sind vor einer Vollmandantenübergabe zu beachten; ein Betroffenenantrag berechtigt nicht automatisch zum gesamten Mandantenarchiv. Empfang, erforderlicher Abruf und anschließende Löschung werden nachvollziehbar behandelt.
4. Wechselklausel zur Prüfung
Bei Anwendung von KapitelVI Data Act gelten folgende Eckpunkte als auszuformulierende Vertragsregel, nicht als bereits durchgeführter Kundenwechsel:
- Wechsel zu anderem Anbieter oder eigener Infrastruktur; Anfragefrist höchstens
zwei Monate, danach grundsätzlich höchstens 30 Kalendertage Übergang.
- Angemessene Unterstützung, Sicherheit und Dienstkontinuität während Übergang;
bekannte Unterbrechungsrisiken offenlegen, mit autorisiertem Wechselanbieter kooperieren.
- Technische Unmöglichkeit innerhalb 14 Arbeitstagen begründet mitteilen,
Alternativübergang höchstens sieben Monate; einmalige kundenseitige Verlängerung möglich.
- Nach Übergang mindestens 30 Kalendertage Abruf; erst nach erfolgreichem Wechsel
und Ablauf dieses oder eines vereinbarten längeren Zeitraums vollständig löschen.
- Vertragsbeendigung bei erfolgreichem Wechsel mitteilen; Löschung ohne Wechsel
nach gesetzlichem Frist-/Kundenwahlverfahren behandeln.
- Es wird keine separate Wechselgebühr erhoben, auch nicht vor 12.01.2027.
Quelle: Data Act Art.23–30. Kein pauschaler Ausschluss des voll funktionsfähigen kostenlosen Trials.
Ordentliche Monats-/Jahreskündigung bleibt von zwingenden Wechselrechten getrennt. Bei rechtlich wirksamem vorzeitigem Vertragsende werden an uns vorausbezahlte Beträge für danach ungenutzte volle Kalendertage zeitanteilig erstattet. Der bloße Wunsch nach einem Anbieterwechsel schafft kein zusätzliches Sonderkündigungsrecht. Kosten anderer Anbieter übernehmen wir nicht. Berechnungsgrundlage ist das tatsächlich an uns gezahlte Entgelt der betroffenen Periode multipliziert mit deren ungenutzten vollen Kalendertagen, geteilt durch alle Kalendertage dieser Periode. Ein unbezahlt gebliebener Betrag wird nicht als Erstattung ausgezahlt. Erforderliche steuerliche Belegkorrekturen erfolgen im vorhandenen manuellen Prozess; historische Rechnungen werden nicht still überschrieben. Keine pauschale Restjahresstrafe. Reguläre Preise/Kündigungsfristen bleiben unverändert; eine gesonderte Zusatzleistung darf keine verdeckte unzulässige Wechselgebühr sein.
5. Abruf, Löschung und technische Grenzen
Die 14 Tage-R 3-Regel betrifft nach erfolgreicher Übergabe entbehrliche temporäre Arbeitskopien, nicht den Entzug eines längeren gesetzlichen Abrufrechts. Vor Löschung müssen berechtigte Abrufmöglichkeit/Exemplar und Fristen im Fall feststehen. Kein Kunde wird zur Zustimmung zu einem kürzeren Abruf gezwungen. Ein operativer Löschauftrag wird erst nach zulässigem Fristen-/Kundenwahlabgleich ausgeführt; Backups und getrennte Belegpflichten nach AVV/Retention behandeln.
Der Export ist kein automatischer Fremdsystemimport und garantiert nicht sämtliche Funktionen eines beliebigen Zielsystems. Die geschützte Übergabe und die dafür benötigten Empfänger-/Datei-/Schlüsselwege werden nach dem Verfahren in Abschnitt 3 abgestimmt.