Fassung: ad-terms-2026-10-20-v2
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Aufbewahrung und Löschung
1. Verantwortung und Fallnachweis
Die Geschäftsführung koordiniert intern Bearbeitung/Eskalation; Eingang über impressum@kobico.de. Bei Auftragsdaten entscheidet der geprüfte weisungsberechtigte Kunde über Zwecke und materielle Berechtigung. Bei eigenen Geschäftsdaten entscheidet die UG nach ihrer konkreten Pflicht/Rechtsgrundlage. Kein automatischer Wechsel von Auftragsdaten zu eigenen Verkaufsdaten bei Ende des Trials.
Für erforderliche Fortspeicherung dokumentieren: Datenklasse/Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage, Fristbeginn/Ende oder Prüftermin, verantwortliche Funktion, Zugriffsbeschränkung, etwaiger Legal Hold und Abschluss. Unbestimmter „Kontakt besteht“ genügt für ganze Ausbildungsakten nicht. Eine Hashreferenz ist nicht automatisch anonym; erforderliche minimale Belege unterliegen eigener Begrenzung.
Manuelle Freigabe ist Kontrolle, keine Fristverlängerung. Löschweisungen, Betroffenenanfragen und Wegfall des Zwecks lösen eine zeitnahe Fallprüfung aus; nicht bis zum nächsten 90 Tage-/Sechsmonatstermin liegen lassen. Gesetzliche Rechte-/Antwortfristen bleiben unberührt.
2. Datenklassen
| Klasse | Beschlossene Regel / sachliche Präzisierung |
|---|---|
| Kostenloser Trial | 30 Kalendertage nutzbar, danach Read-only; spätestens 90 Tage nach Testende manuelle Löschprüfung |
| Personenprofile, Planungen, Schule, Fehlzeiten/Gesundheitsbezug, Berichte, Beurteilungen, Notizen, Gespräche/Probezeit, Zeugnisse, Aufgaben und Zusatzangaben einschließlich Historien/Dateien | Auftragsverarbeitung nur solange für den zulässigen Kundenzweck erforderlich; Rückgabe/Löschung nach Kundenwahl/AVV |
| Unverbindliche Anfragen/Interessenten im kaufmännischen System | spätestens 6 Monate nach letztem substantiellen Kontakt manuell prüfen, ohne Zweck löschen |
| Aktive Vertrags-/Nutzer-/Mitgliedschaftsbezüge | nur für Bereitstellung, Abwicklung, Sicherheit und erforderlichen Nachweis |
| Auth-/Sicherheits-/Betriebslogs und notwendige Auditevidence | grundsätzlich 90 Tage; länger nur dokumentierter Vorfall, Rechtsverteidigung oder Legal Hold |
| Passwörter, Einladungs-/Verifikations-/Reset-/Sessiongeheimnisse, MFA/API-Schlüssel | bestehende eng begrenzte Gültigkeiten, Widerruf und Löschregeln |
| Mailqueue und Zustellnachweise | 90 Tage als allgemeine Prüf-/Höchstregel für erforderliche Betriebsnachweise, nicht Mindestaufbewahrung aller Inhalte |
| Exportarbeitskopien | 14 Tage nach bestätigter erfolgreicher Übergabe löschen, soweit entbehrlich |
| Rechnungen/Buchungsbelege | grundsätzlich 8 Jahre in getrenntem Belegarchiv nach anwendbarer Pflicht |
| Relevante Geschäfts-/Handelskorrespondenz | grundsätzlich 6 Jahre getrennt archivieren |
| Reguläre lokale/offsite Backups | Betriebsanforderung alle drei Nächte/höchstens 7 Stände; zusätzlich maximal 30 Kalendertage als Soll bestätigt. Verschlüsselt/isoliert, Erasure-Replay vor AD-Produktivrestore |
Quelle zu gesetzlichen Belegen: §147 AO. Allgemeiner Prüfrahmen: DSGVO Art.5/12/17/28. Diese Tabelle ist kein Nachweis identischer technischer Erasure-Mechanik in AD und kaufmännischem System. Die separate WordPress-Regel 180 Tage ist keine CRM-Policy.
Sicherungen sind verschlüsselt und zugriffsbeschränkt. Als Betriebsanforderung für reguläre Sicherungen sind alle drei Nächte, höchstens sieben Stände und höchstens 30 Kalendertage festgelegt. Die tatsächliche Durchsetzung dieser Betriebsgrenzen ist noch nicht als aktiviert nachgewiesen; eine automatische Einhaltung wird hier nicht als bestehender Betrieb zugesagt. Eine Generationenzahl allein ist keine Kalenderfrist. Löschungen werden vor produktiver Wiederverwendung älterer AD-Sicherungen erneut angewendet. Das belegt nicht automatisch denselben Ablauf für jede CRM-Datenklasse.